WiWi Gast schrieb am 11.03.2021:
Ceterum censeo schrieb am 11.03.2021:
Hallo @ceterum censeo, TE hier. Ich verdiene derzeit 55.000 EUR p.a. Die Werbungskosten des Masters werden sich wahrscheinlich auf mindestens 35.000 EUR belaufen (23.000 EUR Studiengebühren + 12.000 EUR Miete + ggf. weitere Kosten, die man absetzen kann, wie zB Reisekosten). Realistisch sprechen wir hier also von 40.000 EUR.
Mein Gehalt nach Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit hängt von vielen Faktoren ab, sollte aber bei 65.000 bis 70.000 EUR liegen. Ich hoffe, die Zahlen sind hilfreich.
Lieber TE, einen derartigen Sachverhalt habe ich bereits befürchtet. Um meine Einschätzung vorweg zu nehmen: Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist diese Verteilung recht ungünstig.
In deinem Beispiel würdest du im Jahr 2022 noch rund 18 T€ brutto verdienen, bei angenommen Werbungskosten von 28 T€. Dies führt zwar zu einem steuerlichen Verlustvortrag von rund 10 T€, lässt gleichzeitig jedoch die steuermindernde Wirkung der Sonderausgaben (KV, PV, RV, etc.) verpuffen sowie den Grundfreibetrag ins Leere laufen.
Im Folgejahr würdest du rund 23 T€ Bruttogehalt beziehen, bei Werbungskosten von 13 T€. Dies entspricht gleichzeitig in etwa deinem Verlustvortrag, wie auch dem Grundfreibetrag. Da vorrangig der Verlustvortrag aufgebraucht wird, können auch in diesem Jahr Grundfreibetrag und Sonderausgaben ihr steuerminderndes Potential nicht entfalten.
Du wirst zwar in beiden Jahren die einbehaltene Lohnsteuer (insgesamt knapp 5 T€) erstattet bekommen, aufgrund der ungünstigen periodischen Ausgestaltung jedoch knapp 15 T€ (auf Basis eines zvE von 70 T€) "verlieren" (im Gegenzug erhältst du natürlich dein anteiliges Gehalt in den beiden Jahren).
Liebe Grüße
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Das klingt tatsächlich suboptimal. Wäre es demnach aus steuerlichen Gesichtspunkten vorteilhafter, das dreimonatige Reisen nach und nicht vor dem Master anzugehen? Bedeutet, ich würde 2022 sieben statt vier volle Monate arbeiten (Januar bis Juli) und 2023 gar nicht sondern erst ab Januar 2024, da ich dann von Oktober bis Dezember 2023 reisen würde.
Sorry, wenn jetzt zwei gleichartige Nachrichten erscheinen, ich glaube aber, dass meine erste Nachricht nicht erfolgreich übermittelt wurde.
Du kannst es mit folgender Milchmädchenrechnung selbst errechnen.
Jährlich kannst du etwa 10T€ steuerfrei verdienen (Grundfreibetrag, liegt tatsächlich etwas darunter, aber wir nehmen mal 10T€ an, da es einfacher ist).
Sonderausgaben, Werbungskosten sowie der Verlustvortrag werden vorrangig verbraucht:
Heißt für 2022:
Einkommen TEUR 20
WK-Abzug TEUR 30
= Verlust TEUR 10
der Grundfreibetrag verpufft gänzlich
2023:
Einkommen: TEUR 25
WK-Abzug TEUR 15
Verlustvortrag TEUR 10
= zvE TEUR 0
der Grundfreibetrag verpufft gänzlich
Am lukrativsten wäre es also, wenn du dein Einkommen in 2022 bzw. 2023 um TEUR 20 bzw. TEUR 10 steigerst, da so der Grundfreibetrag komplett ausgenutzt wird und du quasi steuerfrei Einkommen beziehst.
Wenn du in 2023 nicht arbeitest würde dein Verlustvortrag TEUR 25 betragen (Verlust 2022 zzgl. WK 2023). Diesen würdest du dann voraussichtlich in 2024 beanspruchen, was bei höheren Einkünften natürlich zu einer höheren Reduzierung der Steuerlast führt.
Allerdings darfst du bei dieser "Steueroptimierung" nicht außer acht lassen, dass du in 2023 dann natürlich keine Einkünfte hättest. Insgesamt werden deine verfügbaren Mittel also geringer sein. Im Verhältnis zu eingesetzten Arbeit sind sie natürlich höher.
Ob du dir das leisten kannst und willst, kannst nur du selbst entscheiden.
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